Nützliche Informationen von A bis Z
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Abschreibung von haushaltsnahen Dienstleistungen
Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie z. B. der Gartenpflege. Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit 2006 ein zusätzlicher Steuervorteil gewährt, der Anfang 2009 auf 20 % von maximal 6.000 Euro – also auf maximal 1.200 Euro erhöht wurde.
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Rasenflächen vital und saftig grün halten
Immer wieder treten Kunden mit Fragen zur richtigen Rasenpflege bzw. Rasenregeneration an uns heran. Kenntnisse über Dünger, Wasser und Mähtechniken sind in aller Regel vorhanden, aber oftmals veraltet oder sie werden nur halbherzig angewendet. Mit unserem Ratgeber "Tipps für einen schönen Rasen" erlangen Sie das notwendige Fachwissen um Ihren Rasen vital und saftig grün zu erhalten.
"Tipps für einen schönen Rasen" (467kB)





